Ganzheitliche Hilfe für Betroffene von sexueller Ausbeutung

Moderne

Sklaverei

Menschenhandel & Zwangsprostitution

Menschenhandel ist ein schwerwiegendes Verbrechen und ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Das Delikt geht weit über das „Kaufen“ oder „Verkaufen“ eines Menschen hinaus:

Wer jemanden mit dem Vorsatz, einen Menschen auszubeuten, anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt und dabei ein unlauteres Mittel einsetzt, macht sich des Menschenhandels strafbar. Menschenhandel passiert zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung, der Bettelei, zur Begehung strafbarer Handlungen oder zur Organentnahme. Als unlautere Mittel kommen unter anderem Gewalt, gefährliche Drohung oder Täuschung in Frage.

So die gängige juristische Definition. Zweck von Menschenhandel also ist die Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens

  • die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung
  • Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit
  • Sklaverei oder der Sklaverei ähnliche Praktiken wie Leibeigenschaft
  • die Entnahme von Organen.

79% der Fälle von Menschhandel sind Fälle von sexueller Ausbeutung, die verbreitetste Form von Menschenhandel in Europa.

Aktuell befinden sich weltweit schätzungsweise 40,3 Millionen Menschen als Gefangene in moderner Sklaverei. Von diesen werden fast 25 Millionen für Arbeit ausgebeutet und ungefähr 15,4 Millionen zu einer Ehe gezwungen.

Auf 1000 Menschen weltweit sind 5,4 Menschen Opfer moderner Sklaverei.

Frauen und Männer sind betroffen, aber die überwiegende Mehrheit (ca. 71%) von den weltweiten Ausbeutungsopfern sind Frauen.
30.2 Millionen der Opfer sind mindestens 18 Jahre alt. Das bedeutet, dass 10.1 Millionen oder 25% der Opfer Minderjährige sind.

In Europa gibt es ungefähr 1 Million Sexarbeiterinnen.

In Europa gibt es bezüglich Prostitution vier verschiedene Gesetzeslagen. Es besteht ein Zusammenhang von der jeweiligen Gesetzeslage und der Anzahl von Opfern.
In Deutschland, dem „Bordell Europas”, wie auch in den Niederlanden, ist Prostitution legal. In diesen Ländern werden die meisten Fälle von sexueller Ausbeutung gemeldet.
In Österreich herrscht die Selbstständigkeit innerhalb der Prostitution. Das bedeutet, dass sich eine in der Prostitution tätige Person in keinem Angestelltenverhältnis befinden darf. (Dies ist auch in Deutschland der Fall.) Asylwerber dürfen in Österreich während ihres Verfahrens keiner nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, dürfen aber als ‘neue Selbstständige’ in der Prostitution arbeiten. Menschenhändler machen sich so die Gesetze in Österreich zu nutze.

Drittens gibt es in anderen Ländern eine rechtliche Grauzone, wie z.B. in Rumänien oder Bulgarien. Dort ist Prostitution zwar legal, doch die rechtlichen Grenzen sind unklar: Prostitution scheint legal und gleichzeitig illegal zu sein.

Viertens gibt es das Nordische Modell, das in Schweden und Norwegen eingeführt wurde. In der Prostitution sind es in diesen Ländern die Klienten, die kriminalisiert werden und nicht die Prostituierten, denen auch Ausstiegshilfen aktiv angeboten werden. Auffällig ist, dass nach Implementierung dieses Gesetzes in Schweden und Norwegen einen deutlichen Rückgang von Fällen sexueller Ausbeutung und des Menschenhandels verzeichnet wurde.

Österreich ist von Menschenhandel sowohl als Transit- wie auch als Zielland betroffen. Die häufigste Form von Menschenhandel hierzulande ist die zum Zweck sexueller Ausbeutung, obwohl es auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung in der Bettelei, Ausbeutung zur Begehung von strafbaren Handlungen und Kinderhandel vorkommen. Die meisten identifizierten Opfer kommen aus dem östlichen Europa, gefolgt von Afrika (v.a. Nigeria) und Asien (v.a. China). Während der letzten Jahre kommen die meisten europäischen Opfer von sexueller Ausbeutung aus Rumänien. Bis zu 350 Opfer werden pro Jahr von den heimischen Opferschutzeinrichtungen und NGOs betreut.
Natürlich gibt es auch eine hohe Dunkelziffer.